Neu ab 2024 das e-Rezept!
Wir benötigen für die Erstausstellung eines e-Rezeptes im Quartal erst Ihre Versicherungskarte und dann Ihre Bestellung.
Derzeit können e-Rezepte nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt werden. Privatrezepte (für Privatpatienten) und BTM-Rezepte können noch nicht digital ausgestellt werden. Auch bisher auf rosa Rezepten verordnete Hilfsmittel, wie z.B. Kompressionsstrümpfe, funktionieren als e-Rezept noch nicht.
Mit der App ,,Das E-Rezept“, Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder einem Papierausdruck mit QR-Code können Sie die e-Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.